Boykottaufrufe gegen Israel unrechtmäßig

Artikel, vom 21. Juli 2009

Israel hat einen wichtigen Sieg vor einem internationalen Gericht errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am vergangenen Donnerstag ein französisches Urteil, dem zufolge es unrechtmäßig und diskriminierend sei, zum Boykott israelischer Güter aufzurufen. Das Gericht entschied mit 6 zu 1 Stimmen, dass das Verbot von Boykottaufrufen gegen israelische Güter keine Verletzung der Meinungsfreiheit darstelle.

Das Gericht setzte sich aus Richtern aus Dänemark, Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Monaco, Makedonien und der Tschechischen Republik zusammen. Die Gegenstimme kam von dem tschechischen Richter.

Im Oktober hatte der kommunistische Bürgermeister der französischen Kleinstadt Seclin, Jean-Claude Fernand Willem, bei einer Stadtratssitzung bekannt gegeben, dass er beabsichtige, die Stadt zu einem Boykott israelischer Güter aufzurufen. Darauf hatten Juden aus der Region eine Klage bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, die beschloss, Willem dafür strafrechtlich zu verfolgen, „Diskriminierung aus nationalen, rassischen und religiösen Gründen zu provozieren“. Das Strafgericht in Lille sprach ihn frei, woraufhin er im Berufungsverfahren im September 2003 zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt wurde.

Willems Berufung bei einem höheren französischen Gericht blieb erfolglos, so dass er sich im März 2005 mit dem Argument, ein Aufruf zum Boykott israelischer Produkte sei Teil einer legitimen politischen Debatte und man habe sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wandte.

Im israelischen Außenministerium hat man das Urteil am Sonntag begrüßt. Sprecher Yigal Palmor sagte: „Nun ist klar, dass es in jedem europäischen Land einen Präzedenzfall dafür gibt, Boykottaufrufe gegen israelische Güter als Gesetzesbruch zu bezeichnen. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall, der sehr klar besagt, dass Boykottaufrufe diskriminierend sind. Wir hoffen, dies wird uns helfen, all die Aufrufe zum Boykott israelischer Güter abzuwehren.“

21. Juli 2009

Quellen

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Boykottaufrufe gegen Israel
unrechtmäßig. Newsletter der Botschaft des Staates Israel, Berlin, 21. Juli 2009

European court: Israel boycotts are unlawful discrimination. By Herb Keinon,
Jerusalem Post, July 20, 2009

Google.fr pour seclin jean-claude willem

Press release # 574 issued by the Registrar. CHAMBER JUDGMENT WILLEM v. FRANCE, European Court of Human Rights, July 16, 2009

AFFAIRE WILLEM c. FRANCE. (Requête no 10883/05) Arrêt Strasbourg, 16 juillet 2009